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Unterstützung in Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Wir helfen Ihnen, die Risiken in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu beherrschen.

Die Beteiligung von

Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG

Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, die die Grundlagen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz festlegt.

Diese Verpflichtungen, die in den verschiedenen Ländern der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt wurden, sind Teil der 9 Präventionsprinzipien:

Risiken vermeiden

Nicht vermeidbare abschätzen

Arbeit an den Einzelen anpassen

Stand der Tehnik berücksichtigen

Gefahren an der Quelle bekämpfen

Planung der Gefahrenverhütung

Kollektiven Schutz bevorzügen

Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomenten

Geeignete Anweisungen geben

Sie sieht insbesondere in seinem Artikel 7 die Verpflichtung vor, einen in Fragen des Arbeitsschutzes kompetenten Mitarbeiter zu ernennen. Die Aufgabe dieses (dieser) zu schulenden Mitarbeiter(s) besteht darin, den Arbeitgeber bei seinen Verpflichtungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu unterstützen.

 

Derselbe Artikel sieht auch vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, externe Dienstleister einzusetzen, wenn die Fähigkeiten im Unternehmen nicht vorhanden sind oder nicht ausreichen. Diese Verpflichtungen wurden in den verschiedenen Ländern der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt. Aus dieser Richtlinie folgt, dass der Arbeitgeber im Falle eines Verstoßes verurteilt werden kann. Es ist zu beachten, dass es je nach Gesetzgebung und Rechtsprechung der einzelnen Länder unterschiedliche Ansätze gibt.

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