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Unterstützung in Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Wir helfen Ihnen, die Risiken in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu beherrschen.
Die Beteiligung von
Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG
Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, die die Grundlagen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz festlegt.
Diese Verpflichtungen, die in den verschiedenen Ländern der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt wurden, sind Teil der 9 Präventionsprinzipien:
Risiken vermeiden
Nicht vermeidbare abschätzen
Arbeit an den Einzelen anpassen
Stand der Tehnik berücksichtigen
Gefahren an der Quelle bekämpfen
Planung der Gefahrenverhütung
Kollektiven Schutz bevorzügen
Ausschaltung oder Verringerung von Gefahrenmomenten
Geeignete Anweisungen geben
Sie sieht insbesondere in seinem Artikel 7 die Verpflichtung vor, einen in Fragen des Arbeitsschutzes kompetenten Mitarbeiter zu ernennen. Die Aufgabe dieses (dieser) zu schulenden Mitarbeiter(s) besteht darin, den Arbeitgeber bei seinen Verpflichtungen in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu unterstützen.
Derselbe Artikel sieht auch vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, externe Dienstleister einzusetzen, wenn die Fähigkeiten im Unternehmen nicht vorhanden sind oder nicht ausreichen. Diese Verpflichtungen wurden in den verschiedenen Ländern der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt. Aus dieser Richtlinie folgt, dass der Arbeitgeber im Falle eines Verstoßes verurteilt werden kann. Es ist zu beachten, dass es je nach Gesetzgebung und Rechtsprechung der einzelnen Länder unterschiedliche Ansätze gibt.
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