Der Einsatz Fremdnternehmen ist in allen Tätigkeitsbereichen üblich und betrifft sowohl einmalige Eingriffe als auch wiederkehrende Tätigkeiten wie Reinigung, Wartung und Catering.
Diese Unternehmen können durch ihre Arbeit Risiken für die Nutzer des Geländes mit sich bringen (Hot Spots, herabfallende Gegenstände etc.) und dass andererseits die Mitarbeiter der Fremdfirmen von den standortspezifischen Risiken betroffen sein können (Gefahrstoffe, Lärm…) und dies in Räumlichkeiten, in denen sie nicht unbedingt vertraut sind.
Aus diesem Grund sieht die Europäische Richtlinie 89/391 (Artikel 6, § 5) vor, dass „wenn am selben Arbeitsplatz Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen anwesend sind, die Arbeitgeber bei der Umsetzung der Sicherheits-, Hygiene- und Gesundheitsvorschriften mitwirken müssen und unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten ihre Tätigkeiten im Hinblick auf den Schutz und die Verhütung von Berufsrisiken koordinieren und sich gegenseitig informieren.“
Diese Verpflichtungen wurden in den verschiedenen Mitgliedsländern umgesetzt. Wenn externe Unternehmen auf einem Fremdgelände arbeiten, ist es wichtig, geeignete Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Arbeitnehmer zu schützen und Unfälle zu verhindern.
Hier finden Sie Informationen zum Sicherheits- und Gesundheitsmanagement bei Einsätzen externer Unternehmen, wobei der Schwerpunkt auf bewährten Praktiken, Verantwortlichkeiten und zu ergreifenden Präventivmaßnahmen liegt.
1: Die Verantwortung externer Unternehmen Wenn ein externes Unternehmen mit der Durchführung von Arbeiten auf einer Baustelle beauftragt wird, teilt es die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit mit dem gastgebenden Unternehmen. In diesem Abschnitt werden die gesetzlichen Verpflichtungen von Auftragnehmern in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie die wichtigsten Elemente erläutert, die sie berücksichtigen müssen, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
2: Gefährdungsbeurteilung und -planung Vor Beginn der Arbeiten ist eine eingehende Beurteilung der mit der Tätigkeit des Fremdunternehmens verbundenen Risiken unerlässlich. In diesem Abschnitt werden die wichtigsten Schritte der Risikobewertung beschrieben, einschließlich der Identifizierung potenzieller Gefahren, der Bewertung des Risikoniveaus und der Entwicklung eines Präventionsplans zur Minimierung dieser Risiken.
3: Kommunikation und Koordination Eine klare Kommunikation und eine effektive Koordination zwischen dem externen Unternehmen, dem Gastunternehmen und den Arbeitnehmern sind unerlässlich, um Sicherheit und Gesundheit bei Eingriffen zu gewährleisten. In diesem Abschnitt werden Kommunikationsstrategien besprochen, z. B. Besprechungen vor der Einstellung, Protokolle zur Meldung von Vorfällen und Kommunikationskanäle für den Notfall. Diese unterschiedlichen Maßnahmen müssen im Einklang miteinander stehen und dürfen keine neuen Risiken schaffen.
Ein schriftlicher Präventionsplan kann in diesem Zusammenhang sehr hilfreich sein. In Frankreich sehen die Artikel des Arbeitsgesetzbuchs R 4512-7 und R 4512-12 die Verpflichtung eines schriftlichen Präventionsplans vor: vorausgesetzt, dass die Arbeiten von externen Unternehmen durchgeführt werden, einschließlich der von ihnen beauftragten Subunternehmer on stellt eine Gesamtzahl der voraussichtlichen Arbeitsstunden dar, die mindestens 400 Stunden über einen Zeitraum von weniger als oder gleich zwölf Monaten entspricht, unabhängig davon, ob die Arbeit kontinuierlich oder diskontinuierlich ist.
Dasselbe gilt, wenn sich während der Ausführung der Arbeiten herausstellt, dass die Zahl der Arbeitsstunden 400 Stunden erreichen muss. unabhängig von der voraussichtlichen Dauer des Vorgangs, wenn die durchzuführende Arbeit zu den gefährlichen Arbeiten gehört, die in einer Liste aufgeführt sind, die durch eine Verordnung vom 19. März 1993 festgelegt wurde (für landwirtschaftliche Betriebe wird diese Liste durch eine Verordnung vom 10. Mai 1994 festgelegt):
Arbeiten, bei denen die Exposition gegenüber ionisierender Strahlung, krankheitserregenden biologischen Arbeitsstoffen, Ertrinkungsgefahr, Verschüttungsgefahr usw. besteht.
Der 400-Stunden-Schwellenwert wird berechnet, indem alle Verträge addiert werden, die für die Ausführung derselben Operation und nicht für externe Unternehmen von externen Unternehmen abgeschlossen wurden. Es wird empfohlen, Präventionspläne systematisch schriftlich umzusetzen, auch wenn die geplante Operation nicht zwingend erforderlich ist. Dadurch ist es tatsächlich möglich, die Maßnahmen zu formalisieren und zu dokumentieren.
4: Schulung und Fähigkeiten Eine angemessene Schulung der Auftragnehmerarbeiter ist ein entscheidender Aspekt des Sicherheits- und Gesundheitsmanagements. In diesem Abschnitt wird die Bedeutung von Schulungen zu standortspezifischen Gefahren, der Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Notfallverfahren hervorgehoben. Sie wird auch betonen, wie wichtig es ist, die Fähigkeiten und Zertifizierungen der Arbeitnehmer vor ihrem Eingreifen zu überprüfen.
5: Überwachung und Leistungsbewertung Um die Wirksamkeit der getroffenen Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen sicherzustellen, ist eine regelmäßige Überwachung und Leistungsbewertung erforderlich. In diesem Abschnitt werden wichtige Leistungsindikatoren zur Überwachung, Sicherheits- und Gesundheitsaudits sowie Feedbackmechanismen zur kontinuierlichen Verbesserung der Managementpraktiken erörtert.
Fazit: Das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Einsätzen externer Unternehmen ist ein entscheidender Aspekt, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und Unfälle zu verhindern.
Durch die Befolgung von Best Practices, die effektive Kommunikation und die ordnungsgemäße Schulung von Arbeitnehmern können Gastunternehmen und externe Unternehmen zusammenarbeiten, um die Sicherheit und Gesundheit aller Arbeitnehmer vor Ort zu gewährleisten.
Daher kann es sinnvoll sein, sie im Rahmen der Ausarbeitung vollständiger Spezifikationen so früh wie möglich in die Auswahl präventiver Maßnahmen einzubeziehen.